Die Mitglieder haben die Pflicht, die Interessen des Vereins nach Möglichkeit zu fördern, sowie die Satzung und Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und zu befolgen.
Bei Beschlüssen über vermögensrechtliche Angelegenheiten ist Volljährigkeit erforderlich. Für Mitglieder unter 18 Jahren kann dessen gesetzlicher Vertreter die Mitgliedschaftsrechte ausüben.
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benützen.
Für die Mitglieder sind die Satzung, die Ordnungen und Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich.
Bei der Benützung der Sporteinrichtungen haben die Mitglieder die vom Vorstand oder den Abteilungen erlassenen Ordnungen und Anweisungen zu beachten.
Den Anweisungen und Anordnungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
Schäden, die einem Mitglied durch die Benützung der vom Verein zur Verfügung gestellten Einrichtungen widerfahren, haftet der Verein im Rahmen der Sportunfallversicherung.
Für Schäden des Vereines, die ein Mitglied verursacht, haftet der Verein nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung, im Übrigen haftet das Mitglied.
Jeder Anschriftenwechsel der Mitglieder ist innerhalb von 14 Tagen dem Vorstand mitzuteilen.
Zum Betrieb des Vereins und zur Durchführung verschiedener Aktivitäten ist es erforderlich, dass jedes Mitglied die von der Generalversammlung festgelegten Pflichtstunden pro Jahr ableistet.
In der Generalversammlung wird von den Mitgliedern die Anzahl der im Kalenderjahr zu leistenden Pflichtstunden und die Höhe des Ausgleichsbetrages festgesetzt.
Die Pflichtstunden sind im jeweiligen Kalenderjahr abzuleisten. Neumitglieder, die erst im Laufe des Jahres in den Verein eintreten, müssen beginnend mit ihrem Eintrittsmonat X/12tel Pflichtstunden leisten.
Die Arbeitsstunden können neben den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem laufenden Vereinsbetrieb, der Instandhaltung und der Reinigung der Vereinsräumlichkeiten auch über Mithilfe bei Feierlichkeiten (Ausschank/Reinigung/Deko usw.) oder sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie über die vom Vorstand festgelegten Tätigkeiten und Projekte abgeleistet werden.
Bei Nichtleistung der Pflichtstunden muss jedes Mitglied für jede nicht geleistete Pflichtstunde den Ausgleichsbetrag an den Verein entrichten.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein Übertrag der nicht geleisteten Pflichtstunden in das nächste Kalenderjahr beim Vorstand beantragt werden. Der Antrag muss spätestens bis 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Vorstand eingereicht werden.
Über Ausnahmen bezüglich der Ableistung von Pflichtstunden sowie die Leistung der Ausgleichszahlung entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Hierzu ist das betroffene Mitglied aufgefordert sofort mit dem Vorstand in Verbindung zu treten.
Folgender Personenkreis ist von der Ableistung der festgelegten Anzahl von Pflichtstunden befreit:
a) Vorstandschaft und Ausschussmitglieder
b) Ehrenamtliche Trainer, Ãœbungsleiter und Betreuer des Vereins
c) Passive Mitglieder
d) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
e) Aktive Mitglieder ab 65 Jahren
Um das Ableisten der Pflichtstunden zu ermöglichen, plant der Vorstand die erforderlichen Arbeiten und ihren Umfang.
Der Vorstand macht auf die anstehenden Arbeiten im Aushang (Jagstaue), über die Abteilungsleiter und auf der Internetseite aufmerksam und vergibt einen Stundennachweis, für den jeder selbst verantwortlich ist.
Der Stundennachweiß muss bis zum 31.12. jedes Jahr bei der Mitgliederverwaltung abgeben werden.
Auf die Befreiung von Pflichtstunden gibt es keinen Rechtsanspruch.
Der Ausgleichsbetrag wird jährlich im Monat März abgebucht.